Sprachalarmierungsanlagen ermöglichen im Brandfall eine bessere Evakuierung
Beratung, Planung, Installation und Wartung von Sprachalarmierungsanlagen
Sprachalarmierungsanlagen sind ein Teil der Brandmeldeanlage. Sie alarmieren die vom Brand betroffenen Menschen und vermitteln mit Sprache die notwendigen Informationen. Diese sprachlichen Informationen werden deutlicher wahrgenommen als rein akustische Signale, denn sie enthalten z. B. Räumungsanweisungen sowie Pflichten der Mitarbeiter oder Hinweise zur Nutzung des Gebäudes.
Eine Sprachalarmierungsanlage wird im Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung gefordert und muss nach DIN 14675 von einem zertifizierten Unternehmen geplant sowie als Bestandteil der Brandmeldeanlage errichtet, installiert und gewartet werden.
Sprachalarmierungsanlagen …
- ... leisten Alarmierungen und geben Anweisungen durch Sprache.
- ... ermöglichen eine geordnete Flucht der Personen im Gebäude.
- ... müssen fachgerecht geplant und eingebaut werden.
Überblick Produkte
- Sprachalarmzentralen
- Lautsprecher
- Energieversorgungseinrichtungen
Überblick Leistungen
- Planung und Projektierung
- Installation
- Inbetriebnahme
- Abnahmeprüfung
- Wartung
Kontakt
Haben Sie noch Fragen zu Sprachalarmierungsanlagen ?
Wir helfen Ihnen gerne weiter
02234 93348-0
Unsere Dienstleistungen für Sprachalarmierungsanlagen
Planung von Sprachalarmierungsanlagen
Unser kompetentes Planungsteam (gemäß DIN 14675 zertifiziert) erarbeitet maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Bauvorhaben. Neben den bekannten Systemen führen wir auch eigene preiswerte und zertifizierte Alternativen. Bei baurechtlich geforderten Anlagen lassen wir unsere alternativen Vorschläge auf Wunsch gerne von einem staatlich anerkannten Sachverständigen prüfen
Realisierung von Sprachalarmierungsanlagen
Mit gut geschultem Personal realisieren wir Ihre Anlage, sowohl in Bestandsobjekten als auch in Neubauten.
Wartung und Instandhaltung von Sprachalarmierungsanlagen
Auch im Bereich der Instandhaltung stehen wir Ihnen zur Verfügung. Unsere Zertifizierungen decken die meisten renommierten Hersteller von Brandmeldesystemen ab (keine Systeme von Bosch oder Siemens). Gerne beantworten wir Ihre spezifische Anfrage. Die Inspektion ist quartalsweise fällig, die Wartung jährlich.
Unsere Sprachalarmierungsanlagen im Detail
Eine Sprachalarmierungsanlage lässt sich in zwei Kategorien ausführen: Erstens in der Vollschutzvariante, bei der alle Bereiche alarmiert werden und zweitens in der Teilschutzvariante, die nur ausgewählte Bereiche alarmiert (Orte, an denen sich keine Menschen befinden, werden nicht alarmiert).
Grundsätzlich muss sie aber aus Komponenten bestehen, die der DIN EN 54 entsprechen, denn diese Komponenten müssen ohne Nachteile zusammenarbeiten bzw. kompatibel sein.
Energieversorgung
Bei der Energieversorgung ist darauf zu achten, dass die geforderte Funktion auch bei Stromausfall durch z. B. Akkus oder Netzersatzanlagen, sichergestellt ist.
Lautsprecher
Lautsprecher müssen einen Schallpegel haben, der sich zwischen 65 dB und 120 dB befindet und sich deutlich von den Umgebungsgeräuschen abhebt. Sie müssen außerdem sprachverständlich sein. Der STI (Speech Transmission Index) gibt ein Maß für die Qualität eines akustischen Signals in der Form von Sprache und sollte mindestens 0.5 betragen.
Auslösung
Die Auslösung muss zum einen automatisch erfolgen können, d. h. durch die Ansteuerung der Brandmelderzentrale, zum anderen muss sie aber auch durch manuelle Auslösung mit Druckknopfmelder möglich sein.
Rechtliche Hintergründe zu Sprachalarmierungsanlagen
100 % abgesichert: Wartungsintervalle, Installationsbestimmungen, DIN-Vorschriften
Rechtliches im Schnellüberlick:
Wartungsintervall
jährlich bzw. nach Herstellervorgaben
DIN VDE 0833-4
Vorschriften zu Anforderungen an Sprachalarmierungsanlagen
Mit Jockel sind Sie auf der sicheren Seite!
Sprachalarmierungsanlagen sind gemäß DIN VDE 0833-4 Notfallevakuierungssysteme zum Einsatz im Brandfall und nach dem Bauordnungsrecht für Verkaufsstätten über 2000 m2, Versammlungsstätten über 200 Personen, Sportstadien über 1000 Personen sowie Krankenhäuser und Schulen gefordert.
Sie kann auch als Kompensationsmaßnahme für besondere Gegebenheiten im Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung gefordert sein.
Unser Servicegebiet für Sprachalarmierungsanlagen
Sprachalarmierungsanlagen liefern wir in ganz NRW, ausgehend von unserer Zentrale in Pulheim bei Köln und Bonn sowie über unsere Niederlassung in Hürth. Die Kollegen in Neuwied versorgen Rheinland-Pfalz, das Ruhrgebiet wird über Gladbeck bedient, und das Siegerland über Hennef. Die Sprachalarmierungsanlagen für Berlin und Brandenburg stellen wir über Ludwigsfelde bei Potsdam zur Verfügung, und über Lübben bei Cottbus. Niedersachsen beliefern wir über Hannover, und Schleswig-Holstein über Buchholz in der Nordheide bei Hamburg. Um Bayern kümmern wir uns in Zusmarshausen, und in Baden-Württemberg liefern wir die Sprachalarmierungsanlagen via Mannheim, sowie über Ötigheim zwischen Karlsruhe und Baden-Baden.