Flucht- und Rettungsplan verbessert die Orientierung im Brandfall
Planung, Erstellung und Montage von Flucht- und Rettungsplan
Im Brandfall muss jede Aktion möglichst nach Plan verlaufen. Damit jeder weiß, was er in dieser Extremsituation zu tun hat, entwickeln unsere Experten auf Basis der gültigen Brandschutzverordnungen dezidierte Pläne für den Ernstfall. Dies hilft im Brandfall allen beteiligten Personengruppen: Bewohnern und Gästen, Einsatzkräften der Feuerwehr, der Polizei und dem Rettungspersonal.
Im Flucht- und Rettungsplan sind alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie z. B. Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen etc.), Versammlungsstätten (Theater) und sonstige gefährdete Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) dargestellt.
Flucht- und Rettungspläne …
- ... ermöglichen die schnelle und übersichtliche Flucht aller Personen aus dem Gebäude.
- ... geben auch den Rettungskräften rasche Orientierung.
Überblick Produkte
- Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601
- Zimmerpläne
- Brandschutzordnungen
- Sonderpläne (RWA sowie Sprinkler)
- Bestuhlungspläne
- Polizei-Einsatzpläne
Überblick Leistungen
- Planung und Auslegung
- Erstellung
- Montage
- Schulungen
Kontakt
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Erstellung und Montage von Flucht- und Rettungsplänen
Die Erstellung und Montage von Plänen übernimmt die Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH mit ihren Niederlassungen. So wird gewährleistet, dass die Planung und Durchführung immer in Abstimmung mit den landesspezifischen Bestimmungen und den jeweils zuständigen Behörden erfolgt.
Selbstverständlich werden Theorie und Praxis der Nutzung der Fluchtwege in Ihrem Unternehmen mit Ihren Mitarbeitern in Schulungen trainiert. Dazu gehören auch Löschübungen, Evakuierungsmaßnahmen und das generelle Verhalten im Brandfall.
Unser Flucht- und Rettungsplan im Detail
Bestandteile von Flucht- und Rettungsplänen
Flucht- und Rettungspläne sind grafische Darstellungen des Gebäudes und müssen somit den Umriss des Gebäudes im richtigen Maßstab abbilden. Zudem müssen die Wege auf dem Plan so eindeutig sein, dass selbst ortsfremde Personen aus dem Gebäude finden. Auch Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen müssen gemäß ISO 7010 „grafische Symbole- Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ gekennzeichnet sein.
Flucht- und Rettungswege müssen zusätzlich folgende Information enthalten:
- Den Umriss des Gebäudes
- Die Flucht- und Rettungswege
- Die Position des Beobachters
- Die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandschutzeinrichtungen
- Eine Legende
- Die Lage der Sammelplätze
Rechtliche Hintergründe zum Flucht- und Rettungplan
100 % abgesichert: Verordnungen und Vorschriften
Rechtliches im Schnellüberlick:
Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinie
Vorschriften zu Flucht- und Rettungsplänen
Mit Jockel sind Sie auf der sicheren Seite!
Flucht- und Rettungspläne sind gemäß Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinie gefordert, wenn ...
- ... sich im Gebäude ein hoher Anteil an ortsunkundigen Personen befindet.
- ... es Bereiche mit erhöhter Gefährdung gibt (z. B. besonders brandgefährdete Bereiche).
- ... Flucht- und Rettungswege verwinkelt und unübersichtlich sind.
Flucht- und Rettungspläne sind in der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen aufzuhängen.
Unser Servicegebiet für Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne bieten wir in ganz NRW an, ausgehend von unserer Zentrale in Pulheim bei Köln und Bonn sowie über unsere Niederlassung in Hürth. Die Region Rheinland-Pfalz beliefern wir über Neuwied, das Ruhrgebiet über Gladbeck und das Siegerland über Hennef. Um Berlin und Brandenburg kümmern wir uns in Ludwigsfelde bei Potsdam, und via Lübben bei Cottbus. Niedersachsen versorgen wir über Hannover mit Flucht- und Rettungswegplänen, und Schleswig-Holstein über Buchholz in der Nordheide bei Hamburg. Für Bayern sind wir in Zusmarshausen präsent, und für Baden-Württemberg über Mannheim, sowie über Ötigheim zwischen Karlsruhe und Baden-Baden.