Brandschutzplanung Die Basis für effizienten Brandschutz bei Baumaßnahmen
Fachbetrieb für Brandschutzplanung
Die brandschutztechnischen Schutzziele für jedes Gebäude bedeuten in der Praxis oft eine Herausforderung. Bei der Planung von Baumaßnahmen müssen die aktuellen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Brandschutz berücksichtigt werden. Zudem müssen die verschiedenen Gewerke dahingehend koordiniert werden. Speziell die brandschutztechnischen Gewerke Löschwassertechnik, Sicherheitsbeleuchtung oder Entrauchung erfordern eine detaillierte Fachplanung.
Wir unterstützen Bauherren und Architekten, Bau-Ingenieure und Fachplaner, indem wir sie zu sämtlichen Möglichkeiten des baulichen und vorbeugenden Brandschutzes beraten. Gemeinsam erarbeiten wir Konzepte zur Umsetzung der Auflagen und bieten zeichnerische sowie tabellarische Lösungen an, um maximale Wirksamkeit mit maximaler Wirtschaftlichkeit zu vereinbaren.
Brandschutzplanung …
- ... hilft Bauherren, Architekten und Ingenieuren bei der Planung von Baumaßnahmen.
- ... verbessert die Koordination der verschiedenen Gewerke beim Bau.
- ... ist die Basis zur Erfüllung der brandschutztechnischen Schutzziele für jedes Gebäude.
- ... trägt bei Neubauten zur Erteilung der Baugenehmigung bei.
Überblick Leistungen
- Erstellung ganzheitlicher Brandschutzkonzepte nach §9 BauPrüfVO
- Lösungen für Neu- und Bestandsgebäude
- Berechnungsverfahren
- Rauchsimulation
- Bestandsanalysen
- Gutachterliche Stellungnahmen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Fachbauleiter
- Organisatorischer Brandschutz (Brandschutzvorträge und -Schulungen)
Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Brandschutzplanung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter
02234 93348-0
Unsere Brandschutzplanung im Detail
Unsere Fachplaner berücksichtigen die Wirkzusammenhänge der verschiedenen Brandschutzmaßnahmen und erstellen auf dieser Basis ein ganzheitliches Brandschutzkonzept. Es orientiert sich an den gesetzlichen Auflagen, zeigt die notwendigen Maßnahmen auf und ermöglicht eine zeitliche Abstimmung und Koordination der Gewerke.
Diese Koordination sowie die Einheit von Planung und Ausführung bietet maximale Transparenz, eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber und besonders wirtschaftliche Lösungen. Dabei berücksichtigen wir auch, dass nicht immer eine komplette Neuerstellung notwendig ist. Manchmal reicht eine Ertüchtigung bereits vorhandener Komponenten aus.
Rechtliche Hintergründe zur Brandschutzplanung
100 % abgesichert: Verordnungen und Vorschriften
Rechtliches im Schnellüberlick:
allgemeine Brandschutzziele, Baurecht und regionale Auflagen
Vorschriften zur Brandschutzplanung
Mit Jockel sind Sie auf der sicheren Seite!
Zum Schutz von Mensch und Tier sowie von Sachwerten müssen Gebäude brandschutztechnisch ausgestattet werden. Das verpflichtet Betreiber dazu, die entsprechenden Anlagen dem heutigen Stand der Technik und den geltenden Vorschriften sowie Normen anzupassen. Was diese Vorschriften und der Stand der Technik ermöglichen und was sie erfordern, vermitteln wir Ihnen gerne im Rahmen einer Brandschutzberatung.
Unser Servicegebiet für Brandschutzplanung
Für die Brandschutzplanung bieten wir unseren Service in ganz NRW an, über unsere Zentrale in Pulheim bei Köln und Bonn sowie über Hürth. Rheinland-Pfalz bedienen wir über Neuwied, das Ruhrgebiet über Gladbeck und das Siegerland über Hennef. Um Berlin und Brandenburg kümmern wir uns über Ludwigsfelde bei Potsdam, und über Lübben bei Cottbus. In Niedersachsen stellen wir die Brandschutzplanung über unsere Niederlassung in Hannover zur Verfügung, und in Schleswig-Holstein über Buchholz in der Nordheide bei Hamburg. Bayern versorgen wir über Zusmarshausen, und Baden-Württemberg über Mannheim, sowie über Ötigheim zwischen Karlsruhe und Baden-Baden.