Brandschutztüren Barrieren für Feuer und Rauch
Fachbetrieb für Beratung, Planung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind ein wesentliches Element der Rauchfreihaltung, welche die bauordnungsrechtlichen Schutzziele (Schutz vor Feuer und Rauch, Rettung von Mensch und Tier) sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr gewährleisten.
Durch die schnelle Ausbreitung von Rauch werden Flucht- und Rettungswege schlecht sichtbar und passierbar. Zusätzlich sind die toxischen Stoffe im Rauch gefährlich für den Menschen und können schon durch wenige Atemzüge zur Bewusstlosigkeit führen.
Feuerschutzabschlüsse verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch, sodass dahinterliegende Räume im Brandfall für etwa 10 Minuten zur Rettung von Menschen ohne Atemschutz genutzt werden können. Darüber hinaus verhindern Brandschutztüren, dass Feuer und Rauch in andere Bereiche übertreten. Die Anlagen sollten selbstschließend sein, damit sie sich im Brandfall durch Steuereinrichtungen automatisch schließen.
Gemäß der DIN 4102-2 muss eine Feuerschutztür den Anforderungen an ein raumabschließendes Bauteil entsprechen. So werden Türen in fünf Feuerwiderstandsklassen unterteilt, die die Widerstandsdauer in Minuten angeben. Eine Tür der Widerstandsklasse T 30 ist 30 Minuten gegen Feuer beständig. Die maximale Widerstandsdauer beträgt 180 Minuten.
Brandschutztüren …
- ... verhindern, dass Feuer und Rauch schnell auf andere Abschnitte übergreifen.
- ... halten Feuer bis zu 180 Minuten lang ab.
- ... können rauchdicht sein und den toxischen Rauch für eine bestimmte Zeit abhalten.
- ... ermöglichen so eine Rettung von Mensch und Tier durch die Feuerwehr.
- ... müssen fachgerecht geplant und eingebaut werden.
Überblick Produkte
- Türzarge
- Türblatt
- Dichtmaterial
- Feststellanlagen
- Kennzeichnung
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- Beratung und Planung
- Vertrieb
- Installation und Errichtung
- Wartung und Instandhaltung
- Instandsetzung
Kontakt
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Wir helfen Ihnen gerne weiter
02234 93348-0
Unsere Dienstleistungen für Brandschutztüren
100 % abgedeckt: Von der Planung über die Installation bis zur Wartung.
Sämtliche Feuerschutzabschlüsse müssen so geplant und umgesetzt werden, dass sie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) entsprechen. Zusätzlich muss eine Übereinstimmungserklärung der Montagefirma erstellt werden, welche die fachgerechte Montage bescheinigt. In Bezug auf die Wartung werden Brandschutztüren auf ihre selbstschließende Funktion getestet und die Ergebnisse werden dokumentiert.
Unsere Brandschutztüren im Detail
So funktionieren Brandschutztüren
Eine Brandschutztür ist selbstschließend und hindert Rauch und Feuer über einen festgelegten Zeitraum am Eindringen.
Sie ist im Regelfall offen und wird bei der Erkennung von Rauch durch eine Feststellanlage automatisch geschlossen, damit sie ihre dichtschließende Funktion erfüllen kann. So gibt es auch Türen, die im Regelfall geschlossen sind und durch Sensoren öffnen, sobald Personen sie passieren wollen. Geöffnet werden können sie durch:
- Bewegungsmelder
- Radar oder Infrarot-Sensoren
- Lichtschranken
- manuelle Auslösung
- Fernsteuerung
Rechtliche Hintergründe zu Brandschutztüren
100 % abgesichert: Wartungsintervalle, Installationsbestimmungen, DIN-Vorschriften.
Rechtliches im Schnellüberlick:
Wartungsintervall
laut Herstellerempfehlung
DIN 18093, DIN 18095, DIN EN 14600
Vorschriften zu Anforderungen und Montage von Brandschutztüren
Mit Jockel sind Sie auf der sicheren Seite!
Die jeweilige Landesbauordnung definiert, dass die allgemeinen Schutzziele und Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen sind. Dies wird im Rahmen der wiederkehrenden Begehungen durch die zuständige Bauaufsicht/Feuerwehr (Brandverhütungsschau) bei den einzelnen Objekten kontrolliert.
Demnach müssen gemäß den Betreiberpflichten die einzelnen Gewerke und Einrichtungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben regelmäßig überprüft werden. Dazu zählen auch die Sachverständigenprüfungen nach den jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer.
Im Rahmen der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) werden die Soll-Zustände der jeweiligen Gewerke und Einrichtungen beibehalten, verbessert und weiterentwickelt, um die Schutzziele zu erfüllen.
Eine Wartung für Türen ist nicht explizit in einem festgelegten Zyklus durchzuführen, sondern es besteht eine Herstellerempfehlung. Laut Landesbauverordnung müssen Brandschutztüren aber jederzeit selbstschließend sein. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie umgehend instandgesetzt werden.
Wichtige Normen für den Einbau und die Wartung von Türen:
- DIN 18095: Türen, Rauchschutztüren, Begriffe und Anforderungen.
- DIN 18093: Feuerschutzabschlüsse, Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton.
- DIN EN 14600: Tore, Türen und zu öffnende Fenster mit Feuer- oder Rauchschutzeigenschaften – Anforderungen und Klassifizierung.
Unser Servicegebiet für Brandschutztüren
Unser Service für Brandschutztüren erstreckt sich über ganz NRW, von der Unternehmenszentrale in Pulheim bei Köln und Bonn über die Niederlassung in Hürth. Das angrenzende Ruhrgebiet beliefern wir über unseren Standort in Gladbeck, und das Siegerland über Hennef. Rheinland-Pfalz versorgen wir über Neuwied, Baden-Württemberg über Mannheim, sowie über Ötigheim zwischen Karlsruhe und Baden-Baden. In Niedersachsen liefern wir Brandschutztüren von Hannover aus, und in Schleswig-Holstein via Buchholz in der Nordheide bei Hamburg. Um Berlin und Brandenburg kümmern sich unsere Kollegen in Ludwigsfelde bei Potsdam und in Lübben bei Cottbus. Bayern versorgen wir von Zusmarshausen aus mit unserem Service rund um Brandschutztüren.