Rohrabschottungen hindern Feuer und Rauch an der Ausbreitung in andere Bereiche

Beratung Planung, Installation bzw. Montage von Rohrabschottungen

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Rohrabschottungen müssen so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch für eine bestimmte Zeit nicht durch Decken oder Wände übertragen werden, die von Rohrleitungen durchzogen sind. Das Abschottungsprinzip führt dazu, dass der Brand nicht von der beflammten Seite zur feuerabgewandten Seite übergehen kann. Ebenso wird der Durchtritt von Feuer und Rauch aus Verkleidungen der Rohre sowie aus den Rohrleitungen selbst verhindert.

Rohrabschottungen werden unterschieden in Schottungen für brennbare Rohre und Rohrummantelungen für nichtbrennbare Rohre. Sie sind in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen verfügbar (R 30 bis R 120), sodass sie an die Feuerwiderstandsdauer der umgebenden Bauteile angepasst werden können.

Rohrabschottungen …

  • ... verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Öffnungen.
  • ... gibt es in verschiedenen Ausführungen und Feuerwiderstandsklassen.
  • ... müssen der DIN 4102-11 entsprechen und über eine Zulassung des DIBt verfügen.

Überblick Produkte

  • Brandschutzmanschetten
  • Mörtel
  • Kombischott

Überblick Leistungen

  • Beratung und Planung
  • Installation bzw. Montage
  • Vertrieb
  • Instandsetzung, Verbesserungen des Bestandes
  • Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten

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Unsere Dienstleistungen für Rohrabschottungen

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Nach ersten Gesprächen und anschließenden Begehungen können wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Objekt anbieten. Erst bei diesen örtlichen Begehungen können wir ermitteln, welche Produkte sinnvoll sind.

In den folgenden Schritten werden die Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt und dokumentiert. Die Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH berät Sie umfassend.

Unsere Rohrabschottungen im Detail

Welche Rohrabschottungen gibt es?

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Rohrabschottungen sind bei Rohrleitungen aus Kunststoff erforderlich, da diese Rohre im Brandfall Feuer und Rauch auf die feuerabgewandte Seite übertragen können. Rohre können abgeschottet oder ummantelt werden, jedoch müssen beide Möglichkeiten den baurechtlichen Vorgaben entsprechen.

Tabelle 1 der DIN 4102-11 zeigt die Einteilung von Rohrabschottungen in Feuerwiderstandsklassen.

Feuerwiderstandsklassen von Maßnahmen gegen eine Brandübertragung bei Rohrleitungen

Feuerwiderstandsdauer in Minuten

R 30

≥ 30

R 60

≥ 60

R 90

≥ 90

R 120

≥ 120

Möglichkeiten der Rohrabschottung für brennbare Rohre

Rohrmanschetten

Diese Rohrabschottung besteht aus zwei Manschetten für Wände, bzw. einer Manschette bei der Montage unterhalb von Decken, die im Bereich der Rohrdurchführungen montiert werden. Die Restöffnung muss durch formbeständige und nichtbrennbare Baustoffe vollständig ausgefüllt werden.

Zusätzlich gibt es Manschetten, die mit einem aufschäumenden Baustoff ausgekleidet sind. Sie expandieren bei einer Hitzeeinwirkung von ca. 180 °C um mehr als das 18-fache. Dadurch quetschen sie das erweichende Rohr zusammen und halten es stabil.

Möglichkeiten der Rohrabschottung für nichtbrennbare Rohre

Für nichtbrennbare Rohre gibt es Silikatfasermatten, mit denen die Rohre ummantelt werden. Sie bestehen aus anorganischen Mineralfasern mit einem Schmelzpunkt von über 1.000° C und sorgen dafür, dass nichtbrennbare Rohre sich nicht ausdehnen oder zusammenziehen lassen.

Weitergehend gibt es auch die Möglichkeit, sogenannte „intumeszierende Matten“ zu verwenden, die im Brandfall aufschäumen und die Rohre vor Ausdehnung schützen.

Rechtliche Hintergründe zu Rohrabschottungen

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Rechtliches im Schnellüberlick:

DIN 4102-11

Vorschriften zu Anforderungen an Kabelabschottungen

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Rohrabschottungen müssen der DIN 4102-11 entsprechen und müssen die gleiche Feuerwiderstandsdauer wie die umgebenden Bauteile aufweisen bzw. die Feuerwiderstandsdauer darf nicht unterschritten werden.

Die Übertragung von Feuer und Rauch bei der Durchführung von Rohrleitungen soll verhindert werden. Daher müssen die einzelnen Systeme über eine eigene Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) sowie weitere Verwendungsnachweise verfügen. Entsprechend muss nachgewiesen werden, dass Arbeiten mit Systemen der Rohrabschottungen gemäß diesen Vorschriften durchgeführt wurden.

Bezüglich der Bauordnung der jeweiligen Bundesländer müssen bauliche Anlagen des Brandschutzes unter Berücksichtigung

  • der Brennbarkeit der Baustoffe
  • der Feuerwiderstandsdauer
  • der Dichtheit
  • und der Anordnung der Fluchtwege

so beschaffen sein, dass sie der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken, um die allgemeinen Ziele des Brandschutzes zu erfüllen: Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten.

Unser Servicegebiet für Rohrabschottungen

Unser Servicegebiet für Rohrabschottungen reicht von unserer Zentrale in Pulheim bei Köln und Bonn über die Niederlassung in Hürth bis nach ganz NRW. Um das Siegerland kümmern wir uns von Hennef aus, und um das angrenzende Ruhrgebiet über den Standort in Gladbeck. Berlin und Brandenburg versorgen wir über Ludwigsfelde bei Potsdam, und über Lübben bei Cottbus. In Niedersachsen ist unsere Niederlassung in Hannover zuständig, und in Schleswig-Holstein ist es Buchholz in der Nordheide. In Bayern bieten wir Rohrabschottungen von Zusmarshausen aus, und in Baden-Württemberg über Mannheim, sowie über Ötigheim zwischen Karlsruhe und Baden-Baden. Und über unseren Standort in Neuwied stellen wir auch in Rheinland-Pfalz unseren Service für Rohrschottungen zur Verfügung.