Brandschutztore Großflächige Barrieren für Feuer und Rauch
Fachbetrieb für Beratung, Planung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztoren
Brandschutztore sind ein wesentliches Element der Rauchfreihaltung, welche die bauordnungsrechtlichen Schutzziele (Schutz vor Feuer und Rauch, Rettung von Mensch und Tier) sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr gewährleisten.
Durch die schnelle Ausbreitung von Rauch werden Flucht- und Rettungswege schlecht sichtbar und passierbar. Zusätzlich sind die toxischen Stoffe im Rauch gefährlich für den Menschen und können schon durch wenige Atemzüge zur Bewusstlosigkeit führen.
Feuerschutzabschlüsse verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch, sodass dahinterliegende Räume im Brandfall für etwa 10 Minuten zur Rettung von Menschen ohne Atemschutz genutzt werden können.
Feuerschutztore verhindern, dass Feuer und Rauch in andere Bereiche – oft Tiefgaragen – übertreten. Die Anlagen sollten selbstschließend sein, damit sie sich im Brandfall durch Steuereinrichtungen automatisch schließen.
So werden Brandschutztore in fünf Feuerwiderstandsklassen unterteilt, die die Widerstandsdauer in Minuten angeben. Ein Tor der Widerstandsklasse T 30 ist 30 Minuten gegen Feuer beständig. Die maximale Widerstandsdauer beträgt 180 Minuten.
Brandschutztore …
- ... verhindern, dass Feuer und Rauch schnell auf andere
Abschnitte übertreten
- .
- ... halten Feuer bis zu 180 Minuten lang ab.
- ... ermöglichen so eine Rettung von Mensch und Tier durch die Feuerwehr.
- ... müssen fachgerecht geplant und eingebaut werden.
Überblick Produkte
- Schiebetore
- Feststellanlagen
- Haftmagneten
- Gegengewichte
Überblick Leistungen
- Beratung und Planung
- Vertrieb
- Installation und Errichtung
- Wartung und Instandhaltung
- Instandsetzung
Kontakt
Haben Sie noch Fragen zu Brandschutztoren?
Wir helfen Ihnen gerne weiter
02234 93348-0
Unsere Dienstleistungen für Brandschutztore
100 % abgedeckt: Von der Planung über die Installation bis zur Wartung.
Sämtliche Feuerschutzabschlüsse müssen so geplant und umgesetzt werden, dass sie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) entsprechen.
Zusätzlich muss eine Übereinstimmungserklärung der Montagefirma erstellt werden, welche die fachgerechte Montage bescheinigt. In Bezug auf die Wartung werden Brandschutztore auf ihre selbstschließende Funktion getestet und die Ergebnisse werden dokumentiert.
Unsere Brandschutztore im Detail
So funktionieren Brandschutztore
Ein Brandschutztor ist selbstschließend und hindert Rauch und Feuer für eine festgelegte Zeit daran, in brandabgewandte Bereiche überzutreten. Die Tore werden von Haftmagneten offengehalten, bei einer Erkennung von Rauch wird die Stromversorgung unterbrochen und das Tor fährt mithilfe von Gegengewichten zu.
Rechtliche Hintergründe zu Brandschutztoren
100 % abgesichert: Wartungsintervalle, Installationsbestimmungen, DIN-Vorschriften.
Rechtliches im Schnellüberlick:
Wartungsintervall
laut Herstellerempfehlung
DIN EN 14600, Herstellervorgaben
• Vorschriften zu Anforderungen und Montage von Brandschutztoren
Mit Jockel sind Sie auf der sicheren Seite!
Die jeweilige Landesbauordnung definiert, dass die allgemeinen Schutzziele und Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen sind. Dies wird im Rahmen der wiederkehrenden Begehungen durch die zuständige Bauaufsicht/Feuerwehr (Brandverhütungsschau) bei den einzelnen Objekten kontrolliert.
Demnach müssen gemäß den Betreiberpflichten die einzelnen Gewerke und Einrichtungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben regelmäßig überprüft werden. Dazu zählen auch die Sachverständigenprüfungen nach den jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer.
Im Rahmen der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) werden die Soll-Zustände der jeweiligen Gewerke und Einrichtungen beibehalten, verbessert und weiterentwickelt, um die Schutzziele zu erfüllen.
Eine Wartung für Brandschutztore ist nicht explizit in einem festgelegten Zyklus durchzuführen, sondern es besteht eine Herstellerempfehlung. Laut Landesbauverordnung müssen Brandschutztore aber jederzeit selbstschließend sein. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie umgehend instandgesetzt werden.
Wichtige Normen für den Einbau und die Wartung von Toren:
- DIN EN 14600: Tore, Türen und zu öffnende Fenster mit Feuer- oder Rauchschutzeigenschaften – Anforderungen und Klassifizierung.
Unser Servicegebiet für Brandschutztore
Für Brandschutztore reicht unser Leistungsgebiet von der Zentrale in Pulheim bei Köln und Bonn über die Niederlassung in Hürth bis nach ganz NRW. Unsere Kollegen in Hennef kümmern sich um das Siegerland, und das Ruhrgebiet versorgen wir über Gladbeck. Für Berlin und Brandenburg stehen wir in Ludwigsfelde bei Potsdam zur Verfügung und in Lübben bei Cottbus. Unsere Niederlassung in Hannover ist für Niedersachsen zuständig, und in Schleswig-Holstein ist es Buchholz in der Nordheide. In Bayern bieten wir unseren Service für Brandschutztore von Zusmarshausen aus an, und in Baden-Württemberg über Mannheim, sowie über Ötigheim zwischen Karlsruhe und Baden-Baden. Und Rheinland-Pfalz bekommt über unseren Service für Brandschutztore über Neuwied.