Hygienische Trennung Hygienische Trennung sichert die Qualität unseres Trinkwassers

Konzeptionelle Ausarbeitung zur Realisierung der hygienischen Trennung

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Planung und Installation der hygienischen Trennung

Feuerlösch- und Brandschutzanlagen werden nur im Brandfall eingesetzt. Wenn sie mit Wasser gefüllt sind, besteht die Gefahr, dass dieses Wasser so lange in den Anlagen bleibt, dass es hygienisch bedenklich wird.

Wenn Brandschutzanlagen ohne Löschwasserübergabestellen (LWÜ) mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung verbunden sind, stellen sie eine Gefahr für das Trinkwasser dar.

Bei der Planung, dem Bau und Betrieb von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen mit Anschluss an Trinkwasserinstallationen ist das Löschwasser vom Trinkwasser zu trennen. Die Anschlussleitung zur Übergabestelle muss daher ausreichend mit Trinkwasser durchströmt werden. Bei Neuinstallationen und auch bei bestehenden Anlagen sind daher die Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung unbedingt einzuhalten.

Unsere Fachplaner und Sachverständigen unterstützen Sie bei der konzeptionellen Planung und Umsetzung der hygienischen Trennung nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH verfügt über eine große Auswahl an Produkten und Lösungsansätzen. Dies vereint optimalen Brandschutz, verbunden mit der Sicherung der Trinkwasserhygiene.

Die hygienische Trennung …

  • ... ist nach Vorgabe der Trinkwasserverordnung und der technischen Regelwerke für die Absicherung von Löschwasseranlagen erforderlich.
  • ... sorgt dafür, dass die Löschwasseranlage von der öffentlichen Trinkwasserversorgung getrennt wird und sichert die Qualität des Trinkwassers.
  • ... erfüllt die Anforderungen der jeweiligen Wasserversorger.

Überblick Produkte

  • Füll- und Entleerungsstationen
  • Feuerlöschkompaktanlagen

Überblick Leistungen

  • Konzeptionelle Ausarbeitung zur Realisierung der hygienischen Trennung
  • Aufnahme von Bestandsanlagen und Entwicklung von Lösungen zur hygienischen Trennung

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Unsere Dienstleistungen für die hygienische Trennung

100 % abgedeckt: Von der Planung über die Installation bis zur Wartung.

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Jockel bietet eine große Auswahl an Produkten und Lösungen, die für Ihren Fall ein technisch und wirtschaftlich überzeugendes Konzept ermöglichen. Unsere Produkte verbinden optimalen Brandschutz mit der Sicherung der Trinkwasserhygiene.

Im Rahmen unserer Fachplaner-Ausarbeitungen nehmen wir die örtlichen Gegebenheiten (Löschwasser- und Trinkwasserversorgung) auf. Danach gleichen wir dies mit den Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept bzw. der Baugenehmigung ab und erarbeiten eine brandschutztechnische Stellungnahme mit Lösungsvorschlägen und einer Kostenschätzung. Die Abstimmungsgespräche mit Feuerwehr und Brandschutzbehörden sowie mit den Stadtwerken führt der Fachplaner ebenfalls durch.

Unsere Ausarbeitungen finden nach den derzeit gültigen Normen und Richtlinien sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik statt.

Rechtliche Hintergründe zur hygienischen Trennung

100 % abgesichert: Wartungsintervalle, Installationsbestimmungen, DIN-Vorschriften

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Rechtliches im Schnellüberlick:

DIN 14462, VDI 6023

Vorschriften zur Wartung, Montage und Instandhaltung von Löschwasseranlagen

Mit Jockel sind Sie auf der sicheren Seite!

Bestehende Brandschutz- und Feuerlöschanlagen sind gemäß Trinkwasserverordnung und den technischen Regelwerken umzurüsten. Es besteht kein Bestandsschutz für Altanlagen in Bezug auf die Anbindung an die öffentliche Trinkwasserversorgung.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik für Löschwasseranlagen sind:

  • Trinkwasserverordnung
  • Technische Regelwerke DIN 1988
  • DVGW-Arbeitsblätter
  • DIN EN 1717
  • VDI 6023
  • Anschlussbedingungen der jeweiligen Wasserversorger
  • DIN 14462

Die hygienische Trennung ist bereits seit Inkrafttreten der ersten Trinkwasserverordnung (2001) vorgeschrieben, eine weitere Verschärfung der Hygieneparameter gilt seit Inkrafttreten der zweiten Trinkwasserverordnung (2011) § 17 Abs. 2 TrinkwasserV (2011):

„Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit Wasser führenden Teilen verbunden werden, in denen sich Wasser befindet oder fortgeleitet wird, das nicht für den menschlichen Gebrauch im Sinne des § 3 Nr. 1 bestimmt ist.“

Löschwasseranlagen, die unter diesen Begriff des § 3 Nr. 1 TrinkwasserV fallen, müssen also nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hygienisch getrennt sein, damit im Sinne der Trinkwasserverordnung eine Gefährdung des Trinkwassers ausgeschlossen ist.

Unser Servicegebiet für die hygienische Trennung

Den kompletten Service für die hygienische Trennung bieten über die Unternehmenszentrale in Pulheim bei Köln und Bonn über unsere Niederlassung in Hürth bis nach ganz NRW. Um das Ruhrgebiet kümmern wir uns über Gladbeck und um das Siegerland via Hennef. Die Kollegen in Neuwied sind für Rheinland-Pfalz zuständig, und für Baden-Württemberg sind wir in Mannheim präsent, sowie in Ötigheim zwischen Karlsruhe und Baden-Baden. In Niedersachsen stellen wir unseren Service für die hygienische Trennung in Hannover zur Verfügung, und in Schleswig-Holstein via Buchholz in der Nordheide bei Hamburg. Berlin und Brandenburg beliefern wir über Ludwigsfelde bei Potsdam und über Lübben bei Cottbus. Und Bayern bedienen wir über Zusmarshausen.